25.10.2013  

Ferienzeit - DRK appelliert an die Autofahrer: Verbandskästen vor der Reise überprüfen !

Er ist Lebensretter und Sorgenkind zugleich: Oft jahrelang liegt der Verbandkasten unbeachtet im Kofferraum. Nicht selten fehlt wichtiges Verbandsmaterial oder ist längst abgelaufen. Das Deutsche Rote Kreuz ruft alle Autofahrer auf, ihr Erste-Hilfe-Material im Fahrzeug auf das Verfallsdatum und seine Vollständigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu ersetzen.
Besonders in der bevorstehenden Ferien- und Urlaubszeit , wenn die Autobahnen und Landstraßen in die Urlaubsregionen überfüllt sind, häufen sich erfahrungsgemäß auch die Verkehrsunfälle. Nicht immer gleich mit Schwerverletzten, aber doch oft mit kleineren Blessuren, die mit etwas Mullbinde und Pflaster aus dem Verbandkasten im Auto versorgt werden können. Doch auch für schwerwiegendere Verletzungen reicht der Inhalt – zumindest für die Erstversorgung. Mit dem Aufruf will das DRK Autofahrer dazu anregen, dieses kleine, aber wichtige Utensil auf dem neuesten Stand zu halten. Pflaster kleben irgendwann nicht mehr, Einmalhandschuhe werden mit der Zeit spröde und reißen dann beim Anziehen.. Fünf Jahre betrage die Haltbarkeit des keimfreien Verbandsmaterials, dann müsse man den Inhalt tauschen. So schreibt es das Gesetz vor. Doch das wissen nur die wenigsten Autofahrer.
Bei Überschreitung des Verfallsdatums entspricht der Inhalt des Verbandskasten nicht mehr den Mindestanforderungen der DIN-Norm, so dass das nicht ordnungsgemäße Erste-Hilfe-Material im Rahmen der Hauptuntersuchung als geringer Mangel eingestuft und bei einer Verkehrskontrolle als Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarnungsgeld bis zu 10 Euro sanktioniert werden kann. Punktuelle Überprüfungen der Gültigkeit von Verbandskästen durch DRK Ortsvereine haben ergeben, dass bis zu 50 % der Verbandskästen nicht mehr den Normen entsprachen.
Allerdings ist die Nennung von Verfallsdaten auf Pflaster und Co. mittlerweile für die Hersteller nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Sind keine Daten genannt, gibt es auch für die ältesten Exemplare keine Strafe. Trotzdem empfiehlt das DRK auch hier den regelmäßigen Austausch.


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