1. Bundesweiter Warntag am 10. September 2020
Pressemitteilung des
Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Am 10. September wird ab 11.00 Uhr erstmals seit der
Wiedervereinigung ein bundesweiter Probealarm mit allen vorhanden
Warnmöglichkeiten, wie Radio, Fernsehen, soziale Medien, der Warn-App NINA,
Sirenen, Lautsprecherwagen sowie auch digitalen Werbetafeln durchgeführt.
Auf Grundalge eines Beschlusses der Innenministerkonferenz
wird der bundesweite Warntag ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem zweiten
Donnerstag im September stattfinden. Er soll dazu beitragen, die Akzeptanz und
das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen und damit
deren Selbstschutzfertigkeiten zu stärken. Die Wichtigkeit und Aktualität des
Themas Warnung zeigt sich auch durch die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem
Corona-Virus in diesem Jahr. Zur Warnung und Information der Bevölkerung nutzen
Bund, Länder und Kommunen die verfügbaren Kommunikationskanäle. So werden beispielsweise
über das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe betriebene
Modulare Warnsystem und die Warn-App NINA Warnungen und Informationen der
zuständigen Behörden, wie der Gesundheitsministerien des Bundes und der Länder,
bereitgestellt. Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung
mit kommunalen Vertretern gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt
für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, auf der Ebene der Länder die
jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für
den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite zum
bundesweiten Warntag:
https://warnung-der-bevoelkerung.de
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